Das Verwaltungsgericht hat in zwei Fällen Betretens- und Aufenthaltsverbote im Grundsatz als rechtmäßig bestätigt, welche die Stadt Freiburg gegen zwei Anhänger der Ultra-Szene verhängt hatte. Die Stadt wollte sie damit bei Fußballspielen vom Stadion und von bestimmten Bereichen der Innenstadt fernhalten, um so möglichen gewalttätigen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Soweit das Gericht …
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